Dokumente des Forums
Gesetze und Verordnungen
Nützliche Links
ARIF Association Romande des Intermédiaires Financiers
ARIF wurde am 15. März 1999 gegründet und ist ein gemeinnütziger Verein des
Privatrechts, ohne Erwerbszweck, dessen Ziel es ist, zur Verhinderung und
Bekämpfung der Geldwäscherei beizutragen gemäss dem Bundesgesetz zur
Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor
(GwG).
Im Jahre 2009 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) die Regelwerke zur Selbstregulierung von ARIF (Standesregeln) für das Geschäftsfeld der unabhängigen Vermögensverwaltung anerkannt.
ARIF ist eine vom Bund anerkannte Selbstregulierungsorganisation (SRO) nach Artikel 24 des GwG.
Als einzige branchenübergreifende SRO der französischsprachigen Schweiz ist ARIF unabhängig von anderen Berufsverbänden oder politischen Gruppierungen.
Zurzeit zählt ARIF etwas mehr als 490 Mitglieder. Sie ist offen für alle
Finanzintermediäre im Nichtbankensektor, die eine Tätigkeit in der Schweiz
ausüben.
Website: www.arif.ch